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Lieferbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen von Deli Home Netherlands B.V. mit Sitz und Geschäftsadresse in Gorinchem.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 24. April 2017 bei der Geschäftsstelle des Landgerichts [arrondissementsrechtbank] in Dordrecht / im Büro der Handelskammer der zentralen Niederlande [Kamer van Koophandel Midden Nederland] unter der Nummer 23038638 hinterlegt.

Artikel 1. Allgemeines

  1. Für unsere sämtlichen Angebote und Vereinbarungen sowie deren Ausführung gelten ausschließlich die vorliegenden Bedingungen. Abweichungen müssen mit uns ausdrücklich in Schriftform vereinbart werden.
  2. Unter „Vertragspartner“ wird in diesen Bedingungen jede (juristische) Person verstanden, die einen Vertrag mit unserem Unternehmen abgeschlossen hat oder abschließen möchte sowie, abgesehen von dieser Person, ihr(e) Vertreter, Bevollmächtigte(n), Rechtsnachfolger und Erben.

Artikel 2. Angebote

  1. Alle von uns unterbreiteten Angebote sind ungeachtet ihrer Form unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  2. Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen kommt ein Vertrag mit uns erst dann zustande, wenn wir einen Auftrag schriftlich angenommen oder bestätigt haben. Es wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung den Vertrag richtig und vollständig wiedergibt, es sei denn, der Vertragspartner hat ihr unverzüglich schriftlich widersprochen.
  3. Nachträgliche Nebenabreden oder Änderungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns in Schriftform bestätigt werden.
  4. Bei Geschäften, für die nach Art und Umfang kein Angebot oder keine Auftragsbestätigung versandt wird, wird davon ausgegangen, dass die Rechnung den Vertrag richtig und vollständig wiedergibt, sofern nicht innerhalb von drei Arbeitstagen eine Beanstandung erfolgt.
  5. Jeder Vertrag wird von uns unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der Vertragspartner – ausschließlich nach unserem Ermessen – für die finanzielle Erfüllung des Vertrags ausreichend kreditwürdig ist.
  6. Wir sind berechtigt, Dritte mit der Ausführung des Vertrags zu beauftragen, wenn wir dies für die ordnungsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrags für notwendig oder wünschenswert erachten. Die Kosten für diese Dritten werden dem Kunden gemäß den vorgelegten Kostenvoranschlägen in Rechnung gestellt.

Artikel 3. Preis

  1. Die von uns in unseren Angeboten genannten Preise sind in niederländischer Währung angegeben und enthalten keine Umsatzsteuer.
  2. Bei an uns gerichteten Aufträgen oder Bestellungen in ausländischer Währung gilt für die Abrechnung in niederländischer Währung ausschließlich der Wechselkurs der betreffenden ausländischen Währung an jenem Tag, an dem die schriftliche Bestätigung des Auftrags oder der Bestellung von uns versandt wurde, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Preis jederzeit zu erhöhen, wenn und soweit der Zeitraum zwischen dem Datum des Angebots und dem Datum des Vertragsabschlusses einen Zeitraum von 60 Tagen überschreitet und sich in diesem Zeitraum die Löhne, Materialpreise usw. geändert haben. Wenn die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag in Bezug auf die preiserhöhten Artikel zu beenden. Eine solche Vertragsbeendigung erfordert eine schriftliche Mitteilung des Kunden, die innerhalb von 8 Tagen, nachdem wir den Kunden über die Preiserhöhung informiert haben, bei uns eingehen muss.

Artikel 4. Zahlung

  1. Dem Kunden obliegt es, die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu tätigen. Die Zahlung hat auf die in der Rechnung angegebene Weise zu erfolgen. Wir sind berechtigt, den Rechnungsbetrag mit einem Kreditaufschlag von 1 % zu erhöhen. Erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen, ist der Kunde berechtigt, diesen Kreditaufschlag in Abzug zu bringen.
  2. Sämtliche durch den Kunden getätigte Zahlungen erfolgen ohne Recht auf Aussetzung, Aufrechnung oder Entschädigung.
  3. Die vom Kunden geleisteten Zahlungen dienen stets vorrangig zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und anschließend zur Begleichung jener Rechnungen, die am längsten ausstehend sind, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
  4. Bei Geschäften, Aufträgen oder Vereinbarungen zwischen uns und zwei oder mehreren Kunden haften diese Kunden jeweils gesamtschuldnerisch für die vollständige Erfüllung dessen, was von ihnen oder einem von ihnen mit uns vereinbart worden ist.
  5. Wenn der Kunde mit einer oder mehreren seiner Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist, gehen alle anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15 % des von dem Vertragspartner geschuldeten Betrags einschließlich der vorgenannten Zinsen, mindestens jedoch auf 45,38 €, ohne Mehrwertsteuer.

Artikel 5. Qualität

  1. Die von uns gezeigten und zur Verfügung gestellten Muster, Beispiele, Modelle, Kataloge, Abbildungen usw. gelten nur als Illustration und/oder zur Verdeutlichung. Die Eigenschaften der zu liefernden Waren können von den Mustern, Beispielen, Modellen oder Abbildungen abweichen. Angaben über Maße, Beschaffenheit usw. gelten nur als Annäherung, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben. Wir sind befugt, Artikel zu liefern, die in diesen Punkten von den im Vertrag beschriebenen Artikeln abweichen.
  2. Wir übernehmen weder die Haftung für einen Entwurf, der vom Kunden oder in seinem Namen erstellt wurde, noch für eine etwaige Beratung, die als Reaktion auf diesen Entwurf erfolgt. Die funktionelle Eignung der vom Kunden vorgeschriebenen Materialien liegt in der Verantwortung des Kunden. Funktionale Eignung bedeutet die Eignung des Materials oder des Bauteils für den Zweck, für den es nach dem Entwurf des Kunden bestimmt ist.

Artikel 6. Lieferung

  1. Die Verladung, Beförderung und Entladung der Waren erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden, auch wenn es sich um Rücksendungen handelt.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm von uns zu liefernden Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm geliefert werden oder zu dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, werden die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden gelagert.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware und/oder die Verpackung sofort bei der Lieferung auf eventuelle Mängel und/oder Beschädigungen zu prüfen oder diese Prüfung nach der unsererseits erfolgten Mitteilung, dass die Ware dem Kunden zur Verfügung steht, durchzuführen. Der Kunde muss eventuelle Mängel und/oder Schäden an den gelieferten Waren und/oder der Verpackung, die bei der Lieferung vorhanden sind, unverzüglich auf dem Lieferschein, der Rechnung und/oder den Transportpapieren vermerken, andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Lieferung genehmigt hat. In diesem Fall werden diesbezügliche Beanstandungen von uns nicht mehr berücksichtigt.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Möglichkeit einzuräumen, die Begründetheit der Beanstandung zu überprüfen, wenn wir dies wünschen, und zwar durch einen von uns zu benennenden Sachverständigen, andernfalls erlischt jegliches Recht auf Mängelrüge und jegliche Haftung unsererseits.
  5. Wir sind berechtigt, in Teilen zu liefern (Teillieferungen). Teillieferungen können wir gesondert in Rechnung stellen.
  6. Die Angabe der Lieferzeit erfolgt stets annäherungsweise, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  7. Wir sind jederzeit und nach unserem alleinigen Ermessen berechtigt, vor der Lieferung oder der Ausführung des Auftrags eine nach unserem Ermessen angemessene Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verlangen. Die Weigerung des Kunden, die geforderte Sicherheit zu leisten, berechtigt uns, die weitere Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, unbeschadet unseres Rechts auf Erstattung der Kosten und des entgangenen Gewinns und ohne dass wir zum Ersatz des vom Kunden erlittenen Schadens verpflichtet sind.

Artikel 7. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis der Kunde alle unsere Forderungen in Bezug auf die Gegenleistung für die von uns im Rahmen eines Vertrags an den Kunden gelieferten oder zu liefernden Waren oder für die im Rahmen eines solchen Vertrags für den Kunden ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten sowie die Forderungen aufgrund der Nichterfüllung solcher Verträge durch den Kunden fristgerecht beglichen hat.
  2. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit, des Konkurses, der Zahlungseinstellung oder der Liquidation des Kunden, der Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen gemäß dem Gesetz oder diesen Bedingungen oder im Todesfall, wenn es sich bei dem Kunden um eine natürliche Person handelt, sind wir berechtigt, den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention ganz oder teilweise zu annullieren und den nicht bezahlten Teil der gelieferten Waren zurückzufordern. Die Annullierung und Rücknahme lassen unseren Anspruch auf Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung unberührt. In diesen Fällen wird jede Forderung von uns gegenüber dem Kunden sofort und in vollem Umfang fällig.
  3. Der Kunde ist befugt, die Waren im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs weiterzuverkaufen oder zu verwenden; die Waren dürfen jedoch nicht als Sicherheit verpfändet werden oder als Sicherheit für eine Forderung Dritter dienen.
  4. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder besteht die begründete Befürchtung, dass er dies nicht tun wird, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren aus dem Betrieb des Kunden oder von Dritten, die diese Waren für den Kunden in Besitz halten, zu entfernen oder entfernen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, jegliche seinerseits erforderliche Mitwirkung zu leisten; andernfalls hat er pro Tag eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des von ihm geschuldeten Betrages zu zahlen.
  5. Als Sicherheit für die ordnungsgemäße Bezahlung aller unserer Forderungen gleich welcher Art erwerben wir mit dem Entstehen der Forderung auch ein besitzloses Pfandrecht an all jenen Waren, in denen die von uns gelieferten Materialien verarbeitet wurden oder deren Bestandteil sie sind. Der vom Kunden unterzeichnete Auftrag und die anschließende schriftliche Annahme unsererseits gelten als privatrechtliche Urkunde im Sinne des Gesetzes.

Artikel 8. Geistiges Eigentum

  1. Der Kunde stellt uns von allen etwaigen Ansprüchen frei, die dritte Personen wegen Verletzung von Patent-, Marken- oder Nutzungsrechten, Rechten an Handelsmustern oder sonstigen Rechten gegen uns geltend machen, wenn sich ein solcher Anspruch aus Zeichnungen, Mustern, Modellen oder sonstigen Vorgaben ergibt, die uns vom Kunden für die Herstellung des vom Kunden bestellten Produktes zur Verfügung gestellt werden. Beanstandet ein Dritter die Herstellung des betreffenden Produkts wegen einer solchen Verletzung, sind wir ohne weiteres berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen und diesbezügliche Vereinbarungen zu kündigen sowie vom Kunden Ersatz der uns entstandenen Kosten zu verlangen, unbeschadet unserer weitergehenden Schadensersatzansprüche, ohne dass wir dem Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig sind.
  2. Alle von uns angefertigten und/oder dem Kunden zur Verfügung gestellten Abbildungen, Texte, Zeichnungen, Skizzen, Diagramme, Muster, Modelle usw. sowie alle damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum bleiben unser Eigentum oder das unserer Lieferanten und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht kopiert, verwendet oder Dritten zugänglich gemacht oder gezeigt werden. Sie müssen auf erstes Anfordern unverzüglich an uns zurückgegeben werden.

Artikel 9. Haftung

  1. Wenn wir von Dritten bezogene Waren oder Dienstleistungen weiterveräußern, übernehmen wir gegenüber dem Kunden keine weitreichendere Garantie als jene, die uns von unserem Lieferanten eingeräumt wurde.
  2. Qualitätsbeanstandungen oder Abweichungen von den Spezifikationen müssen uns so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware durch den Kunden, schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden derartige Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt. Der Kunde verliert sein Recht auf eine Mängelrüge, wenn die von ihm erworbenen Waren in irgendeiner Weise verarbeitet wurden, sofern vor der Verarbeitung kein Grund zur Beanstandung der Qualität oder der Spezifikationen bestand.
  3. Beanstandungen berechtigen den Kunden nicht zur Aussetzung der Zahlung; eine Aufrechnung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Ist die Beanstandung begründet, leisten wir nach unserer Wahl entweder eine angemessene Entschädigung, die den Rechnungswert des beanstandeten Teils der gelieferten Ware nicht übersteigt, oder leisten nach Rücksendung der ursprünglich gelieferten Ware Ersatz. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer leitenden Angestellten sind wir in keinem Fall zu weiteren Schadensersatzleistungen verpflichtet.
  5. Indirekte Schäden, zu denen in jedem Fall die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau, entgangener Gewinn, verhängte Geldbußen und entgangener Umsatz gehören, kommen in keinem Fall für eine Entschädigung in Betracht.

Artikel 10. Höhere Gewalt

  1. Umstände, die außerhalb unseres Willens und unserer Kontrolle liegen und die so beschaffen sind, dass uns die Erfüllung oder weitere Erfüllung des Vertrages vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann, wie z.B. Eisgang, besondere Witterungsverhältnisse, Streiks jeglicher Art, einschließlich Streiks in unserem Unternehmen, bei unseren Subunternehmern oder bei für uns tätigen Transportunternehmen, allgemeiner Mangel an notwendigen Waren oder Dienstleistungen, unvorhersehbare Stagnation bei Lieferanten oder sonstigen Dritten, von denen wir abhängig sind, sowie allgemeine Transportschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen, Ausfuhrverbote, Krieg, Mobilmachung, Transportbehinderungen, einschließlich des Fehlens oder des Entzugs von Transportmöglichkeiten, Ausfuhrbehinderungen, Einfuhrbehinderungen und alle sonstigen Umstände, die die Erfüllung des Vertrages ernsthaft erschweren, gelten als höhere Gewalt.
  2. Im Falle höherer Gewalt sind wir nach eigenem Gutdünken berechtigt, entweder die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 6 Monate, zu verlängern oder vom Kauf entschädigungslos zurückzutreten, sofern dieser von der Behinderung betroffen ist. Wenn der Kunde uns schriftlich dazu auffordert, sind wir verpflichtet, uns innerhalb von fünf Arbeitstagen zu seiner Wahl zu äußern.

Artikel 11. Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands

  1. Auf unsere sämtlichen Angebote und Verträge sowie deren Ausführung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Sämtliche Streitigkeiten, die sich zwischen uns und dem Kunden in Bezug auf ein Geschäft oder einen Vertrag ergeben, werden in erster Instanz von dem zuständigen Gericht in dem Bezirk, in dem sich unser Unternehmenssitz befindet, oder in dem Bezirk, in dem unser Rechtsbeistand geschäftsansässig ist, entschieden, vorbehaltlich unserer Befugnis, die allgemeinen Zuständigkeitsregeln anzuwenden.

Artikel 12. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Wir sind befugt, in diesen Bedingungen Änderungen vorzunehmen. Die Änderungen werden zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens wirksam. Für den Fall, dass kein Zeitpunkt des Inkrafttretens mitgeteilt wurde, werden Änderungen gegenüber dem Kunden dann wirksam, sobald dieser von der entsprechenden Änderung in Kenntnis gesetzt wurde.
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